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Hacklerregelung wird verlängert PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 25. September 2008 um 08:00

Die so genannte Hacklerregelung, die ursprünglich 2010 hätte auslaufen sollen, wird verlängert. Das hat der Nationalrat in seiner letzten Sitzung wenige Tage vor der Nationalratswahl 2008 beschlossen.

Das "Pensionspaket" mit der außertourlichen Erhöhung der Ruhensbezüge, der Verlängerung der Hacklerregelung und der Gewährung von Heizkostenzuschüssen hat in der Nacht auf Donnerstag mit den Stimmen aller Parteien den Nationalrat passiert.

Damit kann man bis dahin 2013 Frau mit 55 und als Mann mit 60 abschlagsfrei in den Ruhestand treten, wenn 40 bzw. 45 Versicherungsjahre vorliegen. Bisher hätte diese Regelung 2010 auslaufen sollen. Zusätzlich werden für die Berechnung Perioden des Krankengeldbezugs künftig als Beitragszeiten anerkannt. Gleiches gilt für Zeiten der Ausübung einer Tätigkeit in der Landwirtschaft vor der Einführung der Pflichtversicherung. Von dieser Verbesserung profitieren primär seinerzeit in der Landwirtschaft hauptberuflich beschäftigte Kinder.

Ein außerdem geänderter Punkt des "Pensionspaketes": Künftig fällt die Wartefrist auf die erste Pensionsanpassung weg. Bisher galt, dass die Erhöhung erstmals im übernächsten Jahr nach dem Pensionsantritt vollzogen wird.

Panne bei nächtlicher Abstimmung

Wie erst am Tag nach der 19-stündigen Nationalratssitzung bekannt wurde, war der SPÖ in der Nacht auf Donnerstag offenbar eine Abstimmungspanne unterlaufen. Sie hat nämlich nicht nur ihrem eigenen Antrag auf Verlängerung der Hacklerregelung bis 2013 zugestimmt, sondern auch einem Antrag der ÖVP. Der sieht allerdings ein anschließendes Auslaufen der Hacklerregelung bis 2023 vor und bleibt in einigen anderen Details hinter dem SPÖ-Antrag zurück.

Welcher Antrag nun gilt, war vorerst unklar. Freilich muss sich am 8. Oktober noch der Bundesrat mit der Causa befassen, bevor die Anträge tatsächlich Gesetz werden.

 
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