| Wir über uns |
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. Das Informationsangebot www.grauundschlau.at wird von der AK Vorarlberg zur Verfügung gestellt und ergänzt deren Schwerpunkt Generationen-Management im Internet.. . Das AK-Betriebsreferat als Ihr Ansprechpartner . Die Berater der AK Vorarlberg beim Thema Generationen-Management Der AK Vorarlberg ist es gelungen zwei der international führenden Experten für das Generationen-Management als Berater zu gewinnen:
Er studierte Sportwissenschaft an der Universität Köln, ist Dozent an der Universität Kuopio in Finnland und Professor der Abteilung für Physiologie am Institut für Arbeitsmedizin in Helsinki. Professor Ilmarinen ist seit 1989 Sekretär des wissenschaftlichen Ausschusses „Altern und Arbeit“, der Internationalen Kommission für Arbeitsmedizin (ICOH) sowie Vorsitzender des Ausschusses für Altersfragen bei der International Ergonomics Association (IEA). Er verfasste bislang über 500 Publikationen zu den Themenkreisen Physiologie, Ergonomie, Epidemologie, Arbeitsfähigkeit und Altern und ist Verfasser von mittlerweile sechs Büchern zum Thema. Professor Ilmarinen gehörte außerdem dem Expertenstab der finnischen Regierung während der finnischen EU-Ratspräsidentschaft 1999 und 2006 an. .
Dr. Heinrich Geißler Er studierte Germanistik, Pädagogik, Psychologie und Philosophie. Dr. Heinrich Geißler verfasste zahlreiche Publikationen und Vorträge zum Thema Alter, Arbeit und Gesundheit. Er ist mit „Beratung & Forschung – Geißler (BFG)“ Bregenz – Hamburg – Zürich als Experte für Gesundheitsfördernde Führung und Generationen-Management tätig. .. . .. Die AK – Ihre gesetzliche Interessensvertretung Die Arbeiterkammer (AK) vertritt auf gesetzlicher Grundlage die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Sie ist eine unabhängige, demokratische Institution, deren Funktionäre von den Mitgliedern alle fünf Jahre gewählt werden. Mitglieder sind alle Arbeitnehmer, Lehrlinge, Karenzurlauber und Arbeitslose, ausgenommen leitende Angestellte mit Arbeitgeberfunktionen und bestimmte Gruppen öffentlich Bediensteter. Die grundsätzlichen Aufgaben und Tätigkeiten, die Zugehörigkeit und die Finanzierung sowie die Organisation der AK sind im Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz – AKG) geregelt. § 1 AKG: "Die Kammern für Arbeiter und Angestelle ... sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern."
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Prof. Dr. Juhani Ilmarinen 